Ob krankheitsbedingt, im Haushalt oder auf dem Weg zur Arbeit – lebensverändernde Situationen können jederzeit eintreten. Da ist es gut, wenn Sie auf alles vorbereitet sind und wissen, wer sich um spezielle Angelegenheiten kümmern darf. In einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung lassen sich gesetzliche Zuständigkeiten regeln. Hier erfahren Sie mehr dazu!
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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wo liegt der Unterschied?
Mit der Vorsorgevollmacht übertragen Sie einer vertrauten Person das Recht, in Ihrem Namen zu handeln. So kann der Bevollmächtigte einspringen, wenn Sie selbst aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls unfähig sind, bestimmte Angelegenheiten im Alltag selbst zu erledigen (zum Beispiel einen Termin bei der Bank).
Eine Patientenverfügung ist ebenfalls dafür da, jemanden auszuwählen, der stellvertretend Ihre Meinung vertritt, wenn Sie sich selbst nicht mehr in der Verfassung dazu befinden. Hier geht es um medizinische Entscheidungen wie einen operativen Eingriff.
In beiden Fällen legen Sie fest, wann die jeweilige Vollmacht greift und für welche Situationen sie gilt. Die Formulare verhindern, dass bei benötigter Hilfe ein Ihnen fremder gesetzlicher Betreuer zum Einsatz kommt.1
Rechtlicher Hintergrund
Hinter den Vorsorgeformularen steckt der Gedanke, dass jeder Erwachsene Unterstützung bekommen soll, wenn er aus verschiedenen Gründen auf Hilfe angewiesen ist. Das sogenannte Betreuungsrecht hält dies gesetzlich fest.2
Was ist eine vollmacht?Vorsorge
Durch eine Vorsorgevollmacht berechtigen Sie eine oder mehrere von Ihnen ausgewählte Personen, für Sie rechtsverbindlich zu handeln, wenn es Ihnen durch eine Erkrankung oder einen Unfall aus gesundheitlichen Gründen unmöglich ist. Das Recht sollten Sie nur Personen einräumen, denen Sie uneingeschränkt vertrauen. Im besten Fall sind Sie sicher, dass der Auserwählte immer in Ihrem Sinne entscheiden wird.
Ehepartner oder Kinder haben nicht automatisch das Recht, Sie gesetzlich zu vertreten.3 Erst ab 2023 tritt ein Gesetz zur Notvertretung durch Ehegatten in Kraft.4
Insbesondere bei einer bereits diagnostizierten Erkrankung wie Herzinsuffizienz ist eine Vorsorgevollmacht die richtige Entscheidung. So sind Sie für den Fall gewappnet, wenn Sie durch zunehmende körperliche Einschränkungen gewisse Erledigungen nicht mehr selbst ausführen können. Plötzliche Ereignisse, zum Beispiel ein Herzinfarkt oder Schlaganfall, erfordern manchmal ebenfalls die Unterstützung eines Bevollmächtigten.
Aber auch für gesunde Menschen gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Denn wer möchte unvorbereitet sein, falls die Eigenständigkeit irgendwann mal limitiert ist? Vermutlich hätten auch Sie ein besseres Gefühl, wenn Angehörige oder vertraute Personen Ihrer Wahl sich um Ihre Angelegenheiten kümmern.
Um sicherzugehen, dass die Vorsorgevollmacht tatsächlich wirksam und rechtssicher ist, können Sie einen Notar oder Rechtsanwalt mit der Erstellung des Formulars beauftragen. Wenn Sie es selbst ausfüllen, sollten Sie es aber auf jeden Fall beglaubigen lassen. Dadurch erkennen Personen, die die Vollmacht für bestimmte Angelegenheiten prüfen, die Echtheit des Dokuments. Auch die Betreuungsbehörde darf eine Beglaubigung vornehmen.
Ständiger Begleiter
Die Vorsorgevollmacht sollte immer zur Verfügung stehen, sodass sie bei Bedarf vorliegt. Das ist zum Beispiel möglich, indem Sie die Bevollmächtigung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen.5
Was ist im Formular einer Vorsorgevollmacht enthalten?
Mit der Vorsorgevollmacht können Sie Ihrem ausgewählten Bevollmächtigen entweder die Erlaubnis erteilen, im Fall der Fälle
- alle möglichen Aufgaben für Sie erledigen zu dürfen
- oder Sie räumen ihm das Recht nur für bestimmte Angelegenheiten ein.6
Grundsätzlich lassen sich folgende Bereiche in einer Vorsorgevollmacht berücksichtigen:7
- Gesundheitssorge, Pflegebedürftigkeit
- Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
- Behördengänge
- Vermögenssorge
- Post und Fernmeldeverkehr
- Vertretung vor Gericht
- weitere Regelungen (zum Beispiel Geltung über den Tod hinaus)
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Auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz finden Sie ein Musterformular für eine Vorsorgevollmacht zum Herunterladen. Das Formular lässt sich individuell auf persönliche Bedürfnisse anpassen und für bestimmte Situationen gezielt zuschneiden. Das sollten Sie unbedingt tun, damit es in Ihrem Fall rechtssicher und passend ist. Verfassen Sie es am besten schriftlich (handschriftlich oder am Computer) und unterschreiben Sie es anschließend eigenhändig.
Für die Regelung von finanziellen Angelegenheiten bei einem Kreditinstitut kann es sinnvoll sein, eine separate Vollmacht auszustellen. Dafür steht eine gesonderte Vorlage zur Verfügung. Denn Banken gehen in solchen Angelegenheiten besonders vorsichtig vor, um das Vermögen ihrer Kunden zu schützen. Ratsam ist es, das Finanzinstitut persönlich gemeinsam mit dem Bevollmächtigten zu besuchen, damit die Mitarbeitenden die Information dort hinterlegen.8 So ersparen Sie sich womöglich eine langwierige Prüfung der Unterschrift, wenn Sie die Vollmacht brauchen.
Wann und wie lange gilt eine Vorsorgevollmacht?
Sie haben Bedenken, dass Sie durch ein ausgefülltes Formular selbst nicht mehr entscheiden dürfen? Das ist unbegründet, denn Sie können selbst festlegen, ab wann die Vorsorgevollmacht zum Einsatz kommt.
Es bietet sich beispielsweise der Zeitpunkt an, an dem Sie selbst unfähig sind, gewisse Aufgaben auszuführen oder Entscheidungen zu treffen. Möglich ist dann, dass Sie bestimmen, wer die Entscheidungsunfähigkeit bestätigen muss (zum Beispiel ein Arzt), bevor das Formular greift. Dann würde ab der Situation Ihre Vertrauensperson für Sie einspringen.
Wirksam wird die Vollmacht immer direkt nach Unterzeichnung, sodass sie ab dem Tag einsatzfähig ist. Berücksichtigung findet trotzdem immer die im Dokument festgelegte Gültigkeit (zum Beispiel „ab sofort“ oder „wenn ein Arzt die Geschäftsunfähigkeit festgestellt hat“).
Sie können die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen, solange Sie noch geschäftsfähig sind.9 Ob das Formular auch nach Ihrem Tod gültig bleibt, sollten Sie ebenfalls schriftlich darin festhalten. Das kann zum Beispiel zum Organisieren der Beerdigung sinnvoll sein.
Was ist eine Patientenverfügung?
In dem Formular einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie generell wünschen und ob Sie bestimmte körperliche Eingriffe verweigern. Dadurch erhalten Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht, wenn Sie selbst geschäftsunfähig sind. Auch können Sie eine Person aus Ihrem Umfeld dazu berechtigen, Entscheidungen in Ihrem Namen zu übernehmen.
Wenn Sie dann aufgrund eines Unfalls oder wegen einer Erkrankung in einer Klinik liegen und entscheidungsunfähig sind, prüft der behandelnde Arzt, ob Sie eine Patientenverfügung besitzen. Sinnvoll ist es deshalb, einen Hinweis zum Aufbewahrungsort des Dokuments bei sich zu tragen. Außerdem schaut der Mediziner, ob Ihre Festlegungen darin noch zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passen. Trifft das zu, behandelt er Sie im Sinne Ihrer Wünsche. Die von Ihnen bevollmächtigte Person muss den Therapieschritten nicht zusätzlich zustimmen. Sie hat lediglich die Aufgabe, darauf zu achten, dass Ihre Vorgaben eingehalten werden. In dem Formular einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie generell wünschen und ob Sie bestimmte körperliche Eingriffe verweigern. Dadurch erhalten Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht, wenn Sie selbst geschäftsunfähig sind. Auch können Sie eine Person aus Ihrem Umfeld dazu berechtigen, Entscheidungen in Ihrem Namen zu übernehmen.10 Wenn Sie dann aufgrund eines Unfalls oder wegen einer Erkrankung in einer Klinik liegen und entscheidungsunfähig sind, prüft der behandelnde Arzt, ob Sie eine Patientenverfügung besitzen. Sinnvoll ist es deshalb, einen Hinweis zum Aufbewahrungsort des Dokuments bei sich zu tragen. 11
Was muss eine Patientenverfügung beinhalten?
Eine Patientenverfügung hat immer einen unterschiedlichen und sehr individuellen Aufbau. Es gibt kein festes Formular dafür. Gesetzlich geregelt ist lediglich, dass die Vorsorge schriftlich und eigenhändig unterschrieben vorliegen muss, um gültig zu sein.12
Folgende Punkte können Sie unter anderem in eine Patientenverfügung einbringen:13
- Gültigkeit der Patientenverfügung
- Behandlungswünsche
- Was lehnen Sie in welcher Situation ab?
- Wie stehen Sie zu lebensverlängernden Maßnahmen wie künstlicher Ernährung oder Beatmung?
- Meinung zu Organspende
- Beschreibung der persönlichen Wertvorstellungen (zum Beispiel Einstellung zum Sterben oder religiöse Ansichten)
- Hinweis zu weiteren Vorsorgeformularen
Es ist wichtig, sich mit verschiedenen Maßnahmen wie Wiederbelebung, künstlicher Beatmung, Schmerzbehandlung und Dialyse zu befassen, um die eigenen Wünsche diesbezüglich in der Patientenverfügung festzuhalten.
Generell gilt:
Allgemeine Formulierungen sollten Sie unbedingt vermeiden, da sie im Fall der Fälle nutzlos sind. Beschreiben Sie möglichst genau, was Sie zum Beispiel unter qualvollem Leid verstehen. Auch reicht es nicht aus, nur zu erwähnen, dass Sie lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen. Sie müssten konkret angeben, um welche Behandlungen es sich handelt.
Textbausteine erleichtern Ihnen die Erstellung Ihrer persönlichen Patientenverfügung. Formulierungshilfen finden Sie zum Beispiel im PDF des Bundesministeriums der Justiz. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten und offenen Fragen von Ihrem Arzt und/oder Rechtsanwalt beraten. Letzterer kann Ihnen auch beim Verfassen helfen.
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Professionelle Beratung
Sie möchten eine Patientenverfügung angepasst auf Ihre Herzinsuffizienz-Situation erstellen? Besprechen Sie mögliche Behandlungen mit dem richtigen Arzt.
Wer braucht eine Patientenverfügung?
Es gibt keine Pflicht, eine Patientenverfügung zu besitzen. Deshalb fragen sich manche vielleicht: Was ist daran so sinnvoll? Das lässt sich ganz einfach beantworten:
- Sie entscheiden selbst über Ihr Leben und Ihren Körper.
- Bereits vor einer ernsten Erkrankung setzen Sie sich bewusst mit Ihrer Einstellung zu Krankheit, Leid, Tod und lebensverlängernden Maßnahmen auseinander.
- Sie bestimmen, welcher Person Sie bei medizinischen Angelegenheiten vertrauen.
- Durch die Vorsorge erleichtern Sie eventuell anderen schwere Entscheidungen in Bezug auf Ihre Gesundheit.
Wenn Sie eine Patientenverfügung verfassen möchten, nehmen Sie sich ausreichend Zeit, machen Sie sich Gedanken und setzen Sie sich nicht unter Druck.
Schon gewusst?
Selbst Familienmitglieder dürfen nicht automatisch Entscheidungen für Sie treffen, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben. Auch aus dem Grund ist eine Patientenverfügung so wichtig.
Wann greift eine Patientenverfügung?
Von der Patientenverfügung wird Gebrauch gemacht, wenn eine Person sich bei medizinischen Angelegenheiten als entscheidungsunfähig herausstellt. Wer ein Formular aufgesetzt hat, ist aber nicht zwingend sein Leben lang daran gebunden. Bei Änderungswünschen können Sie Ihre Patientenverfügung formlos schriftlich widerrufen.14 Empfehlenswert ist sogar eine regelmäßige Überarbeitung.
Was hat es mit der rechtlichen Betreuung auf sich?
Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht ausgefüllt haben und in einer Situation plötzlich Hilfe bei der Regelung von bestimmten Angelegenheiten benötigen, bestimmt das Betreuungsgericht für Sie einen gesetzlichen Betreuer.15 Er kümmert sich dann um die Aufgaben, für die nach gerichtlicher Prüfung eine Betreuungsbedürftigkeit besteht. Alle Entscheidungen trifft er, sofern möglich, in Absprache mit Ihnen, sodass Ihre Wünsche bestenfalls Berücksichtigung finden.
In erster Linie versucht das Gericht, eine ehrenamtliche Person für das Amt zu finden.16 Ist das unmöglich, kommen sogenannte Berufsbetreuer ins Spiel. In folgenden Fällen kann eine Betreuung notwendig werden:17
- psychisch Krankheiten (zum Beispiel Persönlichkeitsstörungen, Sucht, Gehirnverletzungen)
- geistige Behinderungen (angeboren oder durch Hirnschädigungen entwickelt)
- seelische Behinderungen (altersbedingt oder als Folge von psychischen Erkrankungen)
- körperliche Behinderungen (beispielsweise bei bleibender Bewegungsunfähigkeit)
Wichtig zu wissen:
Die rechtliche Betreuung ist nicht zu verwechseln mit einer sozialen, die dem Betroffenen bei der Bewältigung des Alltags hilft.17
Legen Sie in einer Betreuungsverfügung oder Betreuungsvollmacht schon, bevor Sie Unterstützung brauchen, fest,
- wer Ihr rechtlicher Betreuer werden soll oder auch
- welche Person Sie als absolut ungeeignet einschätzen.19
Ebenfalls ist es möglich, darin bestimmte Wünsche zu erfassen. Zum Beispiel lässt sich angeben, ob Sie, wenn nötig, eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim vorziehen. Es gibt die Möglichkeit, ein Formular für eine Betreuungsverfügung auszufüllen, die nur zum Einsatz kommt, wenn die Vorsorgevollmacht aus irgendwelchen Gründen nicht greifen sollte.20 Auch für diese Verfügung stellt das Bundesministerium der Justiz eine Vorlage zum Herunterladen bereit.
FAQs: Wichtige Fragen zu Vorsorgenvollmacht und Patientenverfügung
Worin unterscheiden sich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?
Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine von Ihnen ausgewählte Person Sie unterstützen, wenn Sie selbst geschäftsunfähig sind. Eine Patientenverfügung beinhaltet Wünsche rund um medizinische Angelegenheiten und legt gegebenenfalls einen Verantwortlichen fest.
Wann greift die Vorsorgevollmacht?
Die Vollmacht gilt ab ihrer Ausstellung. Das heißt, sie ist sofort wirksam.21 Sie können selbst festlegen, ab wann und wie lange die bevollmächtigte Person Ihre Rechte ausüben soll.
Woher bekomme ich eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht müssen Sie selbst erstellen. Das Bundesministerium der Justiz bietet beispielsweise ein Musterformular als Hilfestellung an.
Was muss in einer Patientenverfügung stehen?
Eine Patientenverfügung können Sie individuell verfassen. Ein Muster-Formular gibt es nicht. Wichtig ist, dass Ihre Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlungen schriftlich festgehalten und mit einer Unterschrift versehen sind.
Quellen
1Verbraucherzentrale Bundesverband: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Warum sie so wichtig sind. URL: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/vorsorgevollmacht-und-betreuungsverfuegung-warum-sie-so-wichtig-sind-46972 (26.07.2023).
2Bundesministerium der Justiz: Betreuungsrecht. URL: https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Betreuungsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=20 (26.07.2023).
3Verbraucherzentrale Bundesverband: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Warum sie so wichtig sind. URL: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/vorsorgevollmacht-und-betreuungsverfuegung-warum-sie-so-wichtig-sind-46972 (26.07.2023).
4Verbraucherzentrale Bundesverband: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Warum sie so wichtig sind. URL: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/vorsorgevollmacht-und-betreuungsverfuegung-warum-sie-so-wichtig-sind-46972 (26.07.2023).
5Bundesministerium der Justiz: Betreuungsrecht. URL: https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Betreuungsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=20 (26.07.2023).
6Verbraucherzentrale Bundesverband: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Warum sie so wichtig sind. URL: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/vorsorgevollmacht-und-betreuungsverfuegung-warum-sie-so-wichtig-sind-46972 (26.07.2023).
7Bundesministerium der Justiz: Vollmacht. URL: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formular/Vorsorgevollmacht.pdf?__blob=publicationFile&v=6 (26.07.2023).
8Verbraucherzentrale Bundesverband: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Warum sie so wichtig sind. URL: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/vorsorgevollmacht-und-betreuungsverfuegung-warum-sie-so-wichtig-sind-46972 (26.07.2023).
9Verbraucherzentrale Bundesverband: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Warum sie so wichtig sind. URL: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/vorsorgevollmacht-und-betreuungsverfuegung-warum-sie-so-wichtig-sind-46972 (26.07.2023).
10Bundesministerium der Justiz: Patientenverfügung. URL: https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Patientenverfuegung.pdf?__blob=publicationFile&v=19 (26.07.2023).
11Bundesministerium der Justiz: Patientenverfügung. URL: https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Patientenverfuegung.pdf?__blob=publicationFile&v=19 (26.07.2023).
12Bundesministerium der Justiz: Patientenverfügung. URL: https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Patientenverfuegung.pdf?__blob=publicationFile&v=19 (26.07.2023).
13Bundesministerium der Justiz: Die Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung als PDF. URL: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formular/Patientenverfuegung_Textbausteine_pdf.html?nn=17634 (26.07.2023).
14Bundesministerium der Justiz: Patientenverfügung. URL: https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Patientenverfuegung.pdf?__blob=publicationFile&v=19 (26.07.2023).
15Verbraucherzentrale Bundesverband: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Warum sie so wichtig sind. URL: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/aerzte-und-kliniken/vorsorgevollmacht-und-betreuungsverfuegung-warum-sie-so-wichtig-sind-46972 (26.07.2023).
16Amtsgericht Bernkastel-Kues: Betreuung und Vorsorgevollmacht. URL: https://agber.justiz.rlp.de/de/themen/betreuung-und-vorsorgevollmacht/ (26.07.2023).
17Neurologen und Psychiater im Netz: Das Betreuungsrecht. URL: https://www.neurologen-und-psychiater-im-netz.org/recht/betreuungsrecht/ (26.07.2023).
18Bundesministerium der Justiz: Betreuungsrecht. URL: https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Betreuungsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=20 (26.07.2023).
19Bundesministerium der Justiz: Betreuungsverfügung. URL: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formular/Betreuungsverfuegung.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (26.07.2023).
20Bundesministerium der Justiz: Betreuungsverfügung: Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung. URL: https://www.bmj.de/DE/service/formulare/form_vorsorgevollmacht/form_vorsorgevollmacht_node.html?nn=6765634 (26.07.2023).
21Bundesministerium der Justiz: Betreuungsrecht. URL: https://www.bmj.de/DE/service/formulare/form_vorsorgevollmacht/form_vorsorgevollmacht_node.html?nn=6765634 (26.07.2023).
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