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Den Führerschein abgeben – ein Albtraum für die meisten Menschen, da es für viele den Verlust der Mobilität bedeutet. Doch für das Autofahren mit Herzinsuffizienz gibt es keine festgeschriebenen Richtlinien und ist in den meisten Fällen möglich, da die Fahrtauglichkeit der Betroffenen durch die Krankheit nicht beeinträchtigt wird.

Autofahren ist für Patienten mit Herzinsuffizienz möglich
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Wichtig ist, dass die Patienten ihre Medikamente regelmäßig einnehmen und sich an ihre Therapieempfehlungen halten. Bei Unsicherheiten ist der Arzt ein guter Ratgeber.

Autofahren mit Herzinsuffizienz – das ist zumindest dann kein Problem, wenn die Herzschwäche noch nicht so stark ausgeprägt ist. Generell besteht zwar bei Herzinsuffizienz das Risiko, dass Symptome wie Herzrhythmusstörungen, Atemnot, Schwindel oder Konzentrationsverlust die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Allerdings verringert die Behandlung der Herzinsuffizienz auch diese Symptome – Therapietreue ist daher eine wichtige Voraussetzung für die Fahreignung.

Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) sieht bei Herzinsuffizienz-Patienten in den NYHA-Stadien 1 bis 3 in der Regel keine Einschränkungen der Fahrtauglichkeit, solange sie nicht an bedrohlichen Herzrhythmusstörungen leiden. Diese Einschätzung gilt für Fahrer, die nicht aus beruflichen Gründen hinter dem Steuer sitzen. Es empfiehlt sich auch in den Versicherungsbedingungen der eigenen KFZ-Versicherung nachzulesen, ob die Einschätzung der DGK geteilt wird und damit ein Versicherungsschutz besteht oder ob es andere Begrenzungen gibt.

Im NYHA-Stadium 4, wenn die Symptome der Herzschwäche bereits in Ruhe auftreten, ist man nicht mehr in der Lage, ein Fahrzeug zu steuern. Das Gleiche gilt für instabile Patienten im NYHA-Stadium 3. Durch Symptome wie Atemnot oder Schwächegefühle ist die Konzentration der Betroffenen stark eingeschränkt. Für sie ist das Risiko, die Kontrolle über das Auto zu verlieren, zu groß.

Autofahren trotz Herzinsuffizienz: Das gilt für Berufsfahrer

Bei Menschen, die beruflich ein Fahrzeug steuern, macht die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie deutliche Unterscheidungen – abhängig von den gesteuerten Fahrzeugen und der sogenannten Ejektionsfraktion, ein Maß für die Herzfunktion der linken Herzkammer. Die Ejektionsfraktion gibt in Prozent an, wieviel Blut anteilig von der linken Herzkammer ausgeworfen wird. Der Normalwert liegt zwischen 60 und 70 Prozent. Je weiter der Wert darunter liegt, umso schlechter ist die Herzfunktion.

Menschen im NYHA-Stadium 1 bis 3 sind demnach ungeeignet, einen LKW oder Bus zu fahren, wenn ihre Ejektionsfraktion geringer als 40 Prozent ist. Im Stadium 1 und 2 muss bei Werten zwischen 40 und 50 Prozent individuell entschieden werden. Taxifahren ist in der Regel in den Stadien 1 bis 3 möglich, im NYHA-Stadium 2 und 3 muss man allerdings auch individuell untersuchen, ob bei Herzinsuffizienz die Fahrtauglichkeit gegeben ist. Im NYHA-Stadium 4 gilt das Gleiche wie für private Fahrer – Betroffene dürfen kein Fahrzeug mehr steuern.

Zur Sicherheit: Regelmäßig untersuchen lassen

Als Herzschwäche-Patient sollte man sich einmal im Jahr oder bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes von seinem behandelnden Kardiologen untersuchen lassen, um festzustellen, ob das Autofahren mit der Herzinsuffizienz möglich ist. Wenn bereits Ohnmachtsanfälle aufgetreten sind oder es zu Herzrhythmusstörungen gekommen ist, ist das Gespräch mit dem Arzt dringend ratsam, um zu klären, ob man sich ans Steuer setzen kann ohne sich und andere zu gefährden.

Regelmäßige Untersuchungen beim Herzspezialisten sind ebenfalls wichtig, um die Behandlung der Herzschwäche optimal einzustellen – eine wichtige Voraussetzung, damit das Autofahren trotz Herzinsuffizienz noch möglichst lange klappt.

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